
Externe Prüfung zur PflegefachassistenzNichtschülerprüfung
Berufliche Anerkennung durch Erfahrungder direkte Weg zum Abschluss
Sie haben bereits praktische Erfahrung in der Pflege gesammelt – z. B. als ungelernte Pflegehilfskraft, Betreuungsassistenz oder durch langjährige Tätigkeit in stationären oder ambulanten Einrichtungen? Dann bietet Ihnen die Externe Prüfung zur Pflegefachassistenz (auch: Nichtschülerprüfung) die Möglichkeit, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss zu erwerben – ohne klassische Ausbildung.
Was ist die Externenprüfung?
Die Externenprüfung richtet sich an Personen, die durch einschlägige Berufserfahrung oder Vorqualifikationen die Inhalte der einjährigen Pflegefachassistenz-Ausbildung bereits weitgehend beherrschen. Statt die Ausbildung vollständig zu durchlaufen, bereiten Sie sich gezielt auf die Abschlussprüfung vor – z. B. über Vorbereitungskurse an unserer Schule – und legen dann die Prüfung extern ab.
Vorbereitung an unserer Schule
Wir bieten Ihnen eine strukturierte Vorbereitung auf die Externenprüfung, in Form von berufsbegleitenden Seminaren, Unterrichtsblöcken oder individuell angepassten Kursangeboten. Unsere Inhalte orientieren sich am Lehrplan der regulären Ausbildung und bereiten Sie gezielt auf die Anforderungen der Prüfung vor.
Ihr Abschluss
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den staatlich anerkannten Abschluss als Pflegefachassistent*in, der bundesweit gültig ist.
FAQs
- Mindestens 18 Monate pflegerische Berufserfahrung (Vollzeit) in einem relevanten Arbeitsfeld (z. B. Altenpflege, Klinik, Behindertenhilfe)
- Oft anerkannt: Zeiten in Teilzeit, Freiwilligendienst oder als Betreuungskraft (nach Prüfung)
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Sprachliche Kompetenz auf B1-Niveau (bei nicht deutscher Erstsprache)
- Vorlage eines Lebenslaufs, Tätigkeitsnachweisen und ggf. Arbeitszeugnissen
- Anerkennung durch die zuständige Bezirksregierung oder das Landesprüfungsamt (Wir unterstützen Sie dabei!)
- Schriftlicher Prüfungsteil (in der Regel 2–3 Klausuren)
- Praktischer Prüfungsteil (in einer Pflegeeinrichtung)
- Mündliche Prüfung (Fachgespräch)
- Anerkennung Ihrer praktischen Berufserfahrung
- Keine klassische Ausbildungszeit notwendig
- Verbesserung Ihrer beruflichen Perspektiven
- Zugang zu regulären Arbeitsverträgen, höherem Gehalt und ggf. zur weiterführenden Ausbildung zur Pflegefachkraft
- Pflegehilfskräfte mit langjähriger Berufserfahrung
- Quereinsteiger*innen, die schon lange im pflegerischen Bereich tätig sind
- Personen mit ausländischen Abschlüssen, die (noch) nicht anerkannt sind, aber Berufserfahrung in Deutschland nachweisen können


